Vorsorge für Arbeitnehmer der Stifterfirma und Angehörige bzw. Hinterbliebene dieser Personen bei Alter, Invalidität, Krankheit, Unfall und Tod des Arbeitnehmers sowie bei unverschuldeter Notlage und für Personen, für die der Arbeitnehmer nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat.