Fürsorge für die Angestellten der Stifterin (ohne Poliere und Arbeiter) sowie für ihre Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Arbeitslosigkeit infolge Arbeitsmangels oder Liquidation der Stifterin, sowie bei anderweitiger unverschuldeter Notlage.