Die Stiftung bezweckt die Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie für ihre Angehörigen und Hinterbliebenen durch Gewährung von periodischen oder einmaligen Unterstützungen im Falle von Alter, Tod, Krankheit, Unfall, Militärdienst, Arbeitslosigkeit oder unverschuldeter Notlage.