Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und ihre Hinterbliebenen im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsvorschriften mit Deckung der wirtchaftlichen Folgen des Alters, des Todes und der Invalidität. Die Stiftung kann die berufliche Vorsorge auch für die Arbeitnehmer solcher Firmen betreiben, die mit der Stifterfirma finanziell oder wirtschaftliceh eng verbunden sind.