Durchführung der beruflichen Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Aus-führungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterin, ihre Angehörigen und ihre Hinterlassenen sowie Personen , für die der Arbeitnehmer im Zeitpunkt seines Todes oder in den letzten Jahren vor seinem Tod in er-heblichem Umfang gesorgt hat, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Al-ter, Tod und Invalidität.