Die Stiftung bezweckt die freiwillige Vorsorge zur Beseitigung der wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität sowie in besonderen Notlagen infolge von Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit. Sie kann Beiträge oder Leistungen an andere Vorsorgeeinrichtungen des nachstehenden Destinatärkreises erbringen. In die Vorsorge einbezogen werden Arbeitnehmer der Steiner AG mit Einschluss von Arbeitgeber und leitenden Angestellten, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen, sowie Personen für welche der Arbeitnehmer nachweisbar gesorgt hat. Die Stiftung kann auch Beiträge oder Leistungen an andere Vorsorgeeinrichtungen dieses Destinatärkreises erbringen. Im Einvernehmen mit der Steiner AG kann das Personal von wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmen der Stiftung angeschlossen werden. Die erforderliche Anschlussvereinbarung ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen.