Betrieb eines Malergeschäftes und Erbringen von weiteren baugewerblichen Arbeiten und Dienstleistungen; kann auf Beschluss der Gesellschafterversammlung in der Schweiz und im Ausland Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, betreiben, übernehmen oder sich an solchen beteiligen.