Herstellung, Nachbearbeitung sowie Handel von und mit TV-, Film- und Multimediaproduktionen und ähnlichen Produkten; kann andere, insbesondere gleichartige Unternehmen errichten, erwerben, sich an ihnen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie alle Handlungen vornehmen und alle Geschäfte tätigen, die den Geschäftszweck mittelbar oder unmittelbar fördern.