Versicherung der Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie der ihr nahestehenden Betriebe, einschliesslich die hauptamtlichen Mitglieder des Verwaltungsrates, gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BGV); Gewährung von Leistungen, die über die Minimalvorschriften des BVG hinausgehen.