Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundene Unternehmungen sowie für deren Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Im übrigen vgl. Stiftungsurkunde.