Fürsorge für das ständige Personal der Stifterfirma durch Ausrichtung von einmaligen oder periodischen Leistungen an die Angestellten, die infolge Alter, Invalidität, Unfall oder Krankheit teilweise oder ganz arbeitsunfähig geworden sind oder sonstwie in unverschuldete Notlage geraten sind, sowie bei ihrem Tode an ihre Hinterbliebenen.