Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitsgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Im übrigen vgl. Stiftungsurkunde.