Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma bei Alter, Krankheit, Unfall bzw. bei deren Ableben für ihre Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienst der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Arbeitnehmern sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden.