Fürsorge für die Angestellten und Arbeiter der Stifterfirma im Alter oder bei Krankheit, Invalidität oder in irgendwelchen Fällen unverschuldeter Notlage sowie Unterstützung der überlebenden Ehegatten und Kinder verstorbener Arbeitnehmer; es können auch Beiträge an Ausbildungskosten für Arbeitnehmer oder deren Kinder gewährt werden.