Gewährung von Unterstützungen und Beiträgen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma, ihre überlebenden Ehegatten sowie an Personen, für deren Unterhalt die Arbeitnehmer aufgekommen sind, im Alter, bei Krankheit, Unfall, Invalidität und im Falle des Todes von Arbeitnehmern.