Berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen durch Gewährung von Leistungen und Unterstützungen: a) an die Arbeitnehmer und Rentner in Fällen von Alter oder Invalidität oder in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; b) an die Arbeitnehmer und Rentner in Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder Invalidität ihres Ehegatten, ihrer minderjährigen und erwerbsunfähigen Kinder oder anderer Personen, für deren Unterhalt sie sorgen; c) an die Ehegatten, die geschiedenen Ehegatten oder die langjährigen Lebenspartner der verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner; ferner an Personen, für deren Unterhalt die verstorbenen Arbeitnehmer oder Rentner bis zu ihrem Tod ganz oder zur Hauptsache aufgekommen sind. Ein allfälliger Nebenzweck ist aus der Stiftungsurkunde ersichtlich.