Förderung der beruflichen Vorsorge in den zur Stifterin gehörenden Betrieben, insbesondere Finanzierung des auf den Arbeitgeber entfallenden Teils der Beiträge, Finanzierung zusätzlicher Leistungen als Ergänzung zur Pensionskasse sowie Unterstützung unverschuldet in Not geratener Mitarbeiter der Firma. Die Stiftung kann auch zur Leistung von Abgangsentschädigungen herangezogen werden.