Fürsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich und finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen durch Gewährung von Unterstützungen in Fällen von Alter, Tod, Krankheit, Unfall oder Invalidität und unverschuldeter Notlage.