Fürsorge für die Mitarbeiter der Stifterfirma bei Alter, Krankheit, Unfall und Militärdienst bzw. bei deren Ableben für ihre Hinterbliebenen. Ferner können bei unverschuldeter Notlage den im Dienste der Stifterfirma stehenden oder ehemaligen Mitarbeitern sowie ihren Hinterbliebenen Unterstützungen gewährt werden.