Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod oder Invalidität. Kann über die BVG-Mindestleistungen hinausgehen. Im übrigen vgl. Stiftungsurkunde.