Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirmen sowie für deren Angehörige und Hinterbliebene durch Gewährung von Unterstützung im Falle von Alter, Tod, Krankheit, Invalidität, Unfall oder unverschuldeter Notlage; kann auch Zuwendungen an andere dem Stiftungszweck dienende steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen machen, denen die Stifterfirmen oder eine mit ihnen wirtschaftlich eng verbundene Firma angeschlossen ist