Berufliche Vorsorge im Rahmen den BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorgeleistungen erbringen. Sie kann auch Leistungen erbringen bei unverschuldeten Notlagen wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit.