Vorsorge für die Mitarbeiter der Stifterfirma sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie deren Unterstützung in Notlagen wie Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit; Vorsorge für leitende Mitarbeiter der Stifterfirma; Leistung von Beiträgen im Sinne von Art. 331 Abs. 3 OR aus vorgängig hiefür geäufnet und gesondert ausgewiesenen Mitteln an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen, denen sich die Stifterfirma angeschlossen oder die sie selbst errichtet hat.