Vorsorge für die Mitarbeiter der Zuger Kantonalbank (einschliesslich Direktion und vollamtlich in der Bank tätigen Bankräte) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod, Leistungen werden auch an deren Angehörige und andere, ihnen nahestehenden Personen erbracht, soweit das Reglement solche Ansprüche näher umschreibt