Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Stifter- bzw. Arbeitgeberfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen durch Gewährung von Unterstützungen oder Beiträgen. Sie kann über die BVG-Mindestleistungen hinausgehen.