Finanzierung der Personalvorsorge der ihr angeschlossenen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz durch Zuweisung von Arbeitgeberbeiträgen gemäss Art. 331 Abs. 3 OR aus hiefür geäufneten und gesondert ausgewiesenen Mitteln an steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen oder Vorsorgewerken von Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen, welche die der Stiftung angeschlossenen Unternehmen errichteten oder welcher sie sich angeschlossen haben.