Die Stiftung kann die ausserobligatorische Vorsorge für die Mitglieder der Geschäftsleitung und des höheren Kaders der Lüchinger + Schmid Gruppe durchführen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Hinterlassenschaft und Invalidität; vollständige Zweckumschreibung gemäss Stiftungsurkunde