Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die im Dienste der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich und anderen, angeschlossenen Arbeitgebern stehenden Personen sowie deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität; kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.