Erhaltung und Förderung des guten Schweizer Jodel- und Volksliedes und dessen Propagierung und Darstellung durch beste schweizerische Vertreter, periodische Durchführung eines Jodlerkonzertes in Bremgarten oder an einem anderen geeigneten Ort durch das in Art. 5 der Stiftungsurkunde genannten Organisationskomitee und Beschaffung der hierfür notwendigen Mittel.