Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen bei unverschuldeter Notlage, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.