Handel mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs (Food and Nonfood Artikel); ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufzunehmen, sich an Unternehmen zu beteiligen, Liegenschaften zu erwerben, zu verwalten, zu veräussern sowie alle Geschäfte durchzuführen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.