Betrieb eines Architekturbüros, insbesondere Planung und Ausführung von Neubauten und Umbauten, Ausführung von Bauten als General- oder Totalunternehmung, Beratung, Erstattung von Expertisen und Schätzungen sowie Erwerb von Liegenschaften zum Zwecke der Überbauung. Die Gesellschaft kann sich bei anderen Unternehmen beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten. Sie kann Liegenschaften erwerben, verwalten, veräussern, mieten und vermieten sowie verpachten. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten.