Erwerb, Bewirtschaftung, Verwaltung, Überbauung und Veräusserung von Immobilien. Kann verwandte Geschäftszweige aufnehmen, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen bzw. Unternehmungen übernehmen und verkaufen oder solche begründen, ferner Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und im Übrigen alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern.