Halten von Beteiligungen an in- und ausländischen Gesellschaften auf fremde oder eigene Rechnung; kann alle Geschäfte tätigen, die den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt fördern, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates im In- und Ausland Agenturen und Zweigniederlassungen errichten.