Erwerb, dauernde Verwaltung und Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen und eigene Vermögensverwaltung; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und Tochtergesellschaften gründen, kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.