Die Gesellschaft bezweckt den Kauf und Verkauf sowie die Verwaltung von Betriebsliegenschaften (im Sinne von Art. 2. lit. a und Abs. 3 des Bundesgesetztes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland). Die Gesellschaft kann im übrigen alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann auch Patente und Lizenzen erwerben und veräussern.