Die Gesellschaft bezweckt die Berufsbildung, die Aus- und Weiterbildung der Personals im öffentlichen Dienst und der Mitglieder von Behörden und Kommissionen. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft eine eigene Schule betreiben, sich an bestehenden oder neuen Schulen beteiligen, selber oder in Kooperation mit Dritten Ausbildungs- und Weiterbildungsgänge anbieten, Prüfungen durchführen oder durchführen lassen, Berufstitel vergeben oder durch Dritte vergeben lassen. Die Geschäftstätigkeit kann auf bildungsnahe Geschäftszweige oder Aufgaben, welche die Gesellschafter unterstützen, ausgedehnt werden. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.