Ausrichtung von Beiträgen an die musikalische Ausbildung und, wo nötig, an den Lebensunterhalt von talentierten jungen Studenten oder Studentinnen der Musik und von talentierten jungen Musikerinnen und Musikern. Im weiteren kann die Stiftung Zuwendungen an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen der allgemeinen oder spezifischen Wohlfahrt und/oder an entsprechende kulturelle Institutionen vornehmen.