Führen der Berufsschule für Dentalassistentinnen, diese organisiert und führt die berufliche Grundausbildung von Dentalassistentinnen unter Einbezug der Einführungskurse durch, Anbieten von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen im Fachbereich Zahnmedizin, Ausrichten von Stipendien und Studiendarlehen an Lehrtöchter der BSDA; kann Grundstücke, welche dem unmittelbaren Stiftungszweck dienen, erwerben, verwalten und veräussern. Ein allfälliger Nebenzweck ist aus der Stiftungsurkunde ersichtlich.