Die Einzelunternehmung bezweckt den Betrieb einer Arztpraxis, einschliesslich Medikamentenversorgung, sowie die Erbringung weiterer Dienstleistungen auf dem Gebiete der Medizin und Gesundheitspflege. Sie kann Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern, Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen mit gleichartigem oder ähnlichem Zweck beteiligen sowie alle Tätigkeiten ausüben, welche der Erreichung ihres Zwecks förderlich sind.