Durchführung der beruflichen Vorsorge gemäss BVG für die Arbeitnehmer der Stiftung angeschlossener Arbeitgeber und für weitere Personen, auf welche das BVG anwendbar ist und die sich der Stiftung anschliessen; kann sich über die in jedem Fall zu versichernden gesetzlichen Mindestleistungen hinaus Vorsorgeschutz gewähren.