Handel mit Kunstwerken und weiteren Gegenständen aller Art; Veranstaltung von Ausstellungen; kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmungen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, Grundstücke im In- und Ausland erwerben, verwalten und/oder weiterveräussern, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck zu fördern oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen.