Förderung von Kinderkrippen im Kanton Aargau; kann Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, Vertretungen übernehmen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnungen vornehmen, Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen sowie Wertpapiere und Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern.