Betrieb eines Reise- und Ferienbüros, insbesondere die Organisation, Durchführung und die Vermittlung von Reisen, Ferienarrangements und Freizeitbeschäftigungsangeboten aller Art im In- und Ausland, das Mieten, Betreiben und Vermieten von Anlagen für Freizeit- und Ferienbeschäftigung sowie den Betrieb eines Personen- und Gütertransportunternehmens.