Geschäftsbetrieb für Maler-, Tapezier- und dekorative Arbeiten sowie Taglöhnerei. Ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufzunehmen, sich an Unternehmungen aller Art zu beteiligen, Grundeigentum zu erwerben, zu verwalten und zu veräussern sowie alle Geschäfte durchzuführen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.