Erwerb, Ueberbauung, Verwaltung und Veräusserung von Grundstücken, welche gestützt auf Art. 2 Abs. 2 lit. a BewG bewilligungsfrei erworben werden können (Betriebsstättengrundstücke); die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich bei anderen Unternehmungen beteiligen.