Betrieb eines Architektur- und Bauleitungsbüros sowie Übernahme und Ausführung aller damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten auf eigene und fremde Rechnung; die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufzunehmen, sich an Unternehmen aller Art zu beteiligen, Grundeigentum und Liegenschaften zu erwerben, zu verwalten, zu veräussern sowie alle Geschäfte durchzuführen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.