Betrieb eines Holzbaugeschäftes. Die Geselschaft führt insbesondere Schreiner- und Zimmereiarbeiten aus, kann aber auch alle anderen Holzbauarbeiten ausführen und Handel mit Waren aller Art betreiben; die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich bei anderen Unternehmen des In- und des Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen, in denen Synergien mit dem Hauptzweck zu erzielen sind. Sie kann weiter Liegenschaften und Wertschriften erwerben, verwalten und verkaufen.