Der Zweck der Gesellschaft ist die Durchführung von Transporten aller Art im In- und Ausland sowie der Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmungen beteiligen, solche errichten oder übernehmen, sowie alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Hauptzweck der Gesellschaft zu fördern oder mit diesem direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen.