Erbringung von Informatik- und Treuhand-Diensleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, den Betrieb verwandter Geschäftszweige aufzunehmen, sich an Unternehmungen aller Art zu beteiligen, Liegenschaften zu erwerben, zu verwalten, zu veräussern sowie alle Geschäfte durchzuführen, die den Zweck der Gesellschaft zu fördern geeignet sind.